Hückeswagen

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) ist für die kommunale Abfallentsorgung in der Stadt Hückeswagen zuständig. Alle Informationen zur kommunalen Entsorgung in der Stadt Hückeswagen können Sie den folgenden Seiten und dem gedruckten Abfallkalender entnehmen.

Lade abfallnavi ...

Anmeldung Sperrmüll & Elektroschrott

Sperrmüll und Elektroschrott müssen getrennt voneinander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare:

Anmeldung Sperrmüll

Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw.

Maximale Menge

Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.

Nicht abgeholt werden:

Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.

Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräte / Altmetall möglich!

Anmeldung Elektroschrott & Altmetall

Achtung: Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare.

Was wird abgeholt?

Abgeholt werden Elektrogroßgeräte wie z.B.Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Mikrowellengeräte, Herde, Hifi-Geräte, Lautsprecher, Computer, Monitore, Fernseher, Staubsauger usw. sowie Metallschrott aus Haushalten
wie z. B. Wannen, Heizkörper, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Stangen, Dachrinnen usw.

Ihre Anmeldung stornieren

Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott werden nach schriftlicher Anmeldung beim BAV gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung). Die schriftliche Anmeldung erfolgt online oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Nach Anmeldung werden die Abfuhrtermine vom Abfuhrunternehmen (Fa. REVEA GmbH) spätestens eine Wochen vor dem Abfuhrtermin per Postkarte bzw. per E-Mail mitgeteilt. 

Da zahlreiche illegale Sammler das bereitgestellte Sperrgut plündern, werden die Abfuhrtermine nicht mehr im Kalender ausgewiesen.

Kommunaler Wertstoffhof für Hückeswagen

Elektroaltgeräte und Metallschrott werden ohne Anmeldung in haushaltsüblicher Menge kostenlos am kommunalen Wertstoffhof Oberberg-Nord, in Hückeswagen-Kleineichen angenommen. Private Haushalte aus Hückeswagen können darüber hinaus auch Sperrmüll und Gartenabfälle bis jeweils 3 m³ je Anlieferung kostenlos abgeben. Welche Abfälle sonst noch angenommen werden, die Annahmebedingungen und Öffnungszeiten finden Sie rechts auf dieser Seite, unter der Überschrift Dokumente.

Bitte beachten Sie, dass die Abfälle nicht früher als einen Tag vor dem Abfuhrtermin bereitgestellt werden dürfen.

Haushaltsübliche Elektroaltgeräte

Zur Rohstoffgewinnung und zum Schutz der Umwelt müssen Elektroaltgeräte separat entsorgt werden. Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild zeigt dies an.Herausnehmbare Akkus/Batterien und Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Glüh-, Halogen- und Energiesparlampen) müssen entfernt und über den Handel, das Schadstoffmobil oder die Wertstoffhöfe entsorgt werden.

Abfuhr Elektrogroßgeräte

Z. B.: E-Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Leuchten z. B. Stehlampen, Ölradiatoren, TV, Monitore, Computer, Drucker, Unterhaltungselektronik, sonstige Gegenstände mit elektrischen Elementen, die nicht zerstörungsfrei entnehmbar sind wie z. B. fest eingebaute Beleuchtungen (z. B. Badezimmerschrank) oder Motoren (z. B. verstellbare Sessel oder Schreibtische).

Elektrokleingeräte

Bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über die Container für Elektrokleingeräte, das Schadstoffmobil oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgen.

Einzelne Metallteile,

Z. B. Wannen, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Dachrinnen, Heizkörper mit jeweils max. 1,5 m Länge und 50 kg, werden im Rahmen der Großgeräteabfuhr abgeholt.

Strauchwerk und Grünabfallsäcke

Bitte verwenden Sie zum Bündeln des Strauchwerks keinen Draht, sondern eine stabile, verrottbare Schnur. Eine schriftliche Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Abfuhr beim BAV vorliegen, entweder online unter www.bavweb.de oder mittels ausreichend frankierter Postkarte. Die Termine entnehmen Sie dem Abfuhrkalender.

Weihnachtsbäume

Für die Abfuhr der Weihnachtsbäume (ohne Schmuck!) ist eine schriftliche Anmeldung für die im Straßenverzeichnis grün gekennzeichneten Straßen im außerörtlichen Bereich - online oder per Postkarte - erforderlich. Die übrigen Straßen im Innenstadtbereich werden ohne Anmeldung abgefahren. Die Abfuhrtermine können Sie dem aktuellen Abfuhrkalender entnehmen.

Formulare, Gebühren, Satzungen

Abfallbehälter und -säcke

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:

Für einen Handwerksbetrieb mit 9-12 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 120 l Restabfallgefäß erforderlich.

Gewerbe Restmüll
4-wöchentliche Leerung
80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken Beschäftigte 12 18 36 54 165
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe Beschäftigte 8 12 24 36 110
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 2 3 6 9 28
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte 1 2 3 6 14
Schulen / Kindergärten Schüler / Kinder 40 60 120 180 550
Beherbergungsbetriebe Betten 16 24 48 72 220
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen Betten / Plätze 4 6 12 18 55

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall *
4-wöchentliche Leerung

4-wöchentliche Leerung

2-wöchentliche Leerung
(im Sommer wöchentlich)

Behältergrößen
80 l    
120 l  

120 l

240 l

240 l

240 l

360 l

360 l

 
1.100 l

1.100 l

 
1.100 l
(2-wöchentliche Leerung)
   

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.

Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

4-wöchentlich 80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l
2-wöchentlich auf Anfrage         1.100 l

Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Über den Leerungsturnus von 4 Wochen sind das 20 Liter pro Person, so dass z.B. für 4 Personen mindestens eine 80l Restmülltonne vorgehalten werden muss.

Hier einige weitere Bespiele:

Mindestgrröße der Restmüllbehälter

bis 4 Personen 1 x 80 l
bis 6 Personen 1 x 120 l
bis 8 Personen 2 x 80 l
bis 10 Personen 1 x 80 l
1 x 120 l
bis 12 Personen 1 x 240 l

Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind gegen Gebühr im Leder- und Schreibwarenladen Heinhaus, Bahnhofstraße 4 erhältlich. Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren.

Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 240 l 360 l 1100 l

Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.

Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen entspricht höchstens dem bereitgestellten Volumen der Behälter für Restabfälle je Grundstück. Bei der Nutzung eines einzelnen 80 l oder 120 l Restabfallbehälters wird als Regelvolumen ein grüner Papierbehälter mit 240 l Volumen festgesetzt. Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen bis maximal zum Doppelten des Regelvolumens gebührenfrei genutzt werden.

Bioabfallbehälter

2-wöchentliche Abfuhr
Mai - Oktober wöchentliche Abfuhr
120 l 240 l

Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.

Windelentsorgung

Zur Entsorgung des größeren Restabfallvolumens beim Anfall von Einwegwindeln für Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie für pflegebedürftige Personen besteht die Möglichkeit, das vorhandene Restabfallbehältervolumen um 40 Liter zu erhöhen, hierfür jedoch nur eine reduzierte Gebühr zu zahlen. Für den Antrag auf Zuteilung des vergünstigten Behältervolumens verwenden Sie bitte das entsprechende Formular auf dieser Seite.

Beispiel:

Wenn z. B. schon eine 80 Liter Restabfalltonne vorhanden ist, kann auf Antrag auf eine 120 Liter Restabfalltonne umgestellt werden. Auf dem Gebührenbescheid erscheint die normale Gebühr für die 120-Liter-Restabfalltonne, vermindert um eine Gutschrift von 34,20 €.

Bei Bedarf kann auch mehr zusätzliches Restabfallbehältervolumen genutzt werden. Das vergünstigte Volumen bleibt je Kleinkind bzw. je inkontinenter Person auf 40 Liter beschränkt.

Information für Mieter

Wenn Sie selbst nicht Eigentümer sind, setzen Sie sich bitte mit diesem in Verbindung. Der Eigentümer muss Ihren Antrag auf das zusätzliche Behältervolumen unterschreiben.

Ende des vergünstigten Behältervolumens für Windeln

Mit Vollendung des 3. Lebensjahres fällt die Gutschrift für das vergünstigte 40-Liter-Behältervolumen für Windeln weg. Die Tonne kann dann auf Antrag dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden.

Liegt für pflegebedürftige Personen der Bedarf für das zusätzliche Behältervolumen zur Aufnahme der Windeln inkontinenter Personen nicht mehr vor, so hat der Grundstückseigentümer den BAV hierüber unverzüglich zu informieren. Die Tonne kann dann auf Antrag dem Mindestbehältervolumen wieder angepasst, unentgeltlich ausgetauscht und die Gebühr wieder reduziert werden.

Anträge für zusätzliches Volumen für Windeln finden Sie im Formularbereich.

Ansprechpartner

Verwaltungsangelegenheiten

Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

  • An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
  • Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
  • Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
  • Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 4

Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Fax.: 02263 805 531
E-Mail: hueckeswagen@bavmail.de

Postalisch: 

Bergischer Abfallwirtschaftsverband                                                                                                                                Braunswerth 1 - 3                                                                                                                                                              51766 Engelskirchen

Abfallberatung

Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. Besichtigungen der Entsorgungsanlagen und Unterricht am außerschulischen Lernort :metabolon werden auf Anfrage angeboten.

Abfuhrtermine und Reklamationen

REVEA GmbH

Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 0000 321
Fax: 02206 / 6005 - 111
E-Mail: info@revea.de

Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 6
Fax: 02266 / 9009 - 51
E-Mail: info@revea.de

AVEA GmbH & Co. KG

Schadstoffmobil

Telefon: 02266 / 9009-41

Abfuhr der Verpackungsabfälle

Lobbe Umweltservice GmbH & Co. KG

  • Gelbe Tonne und Gelbe Säcke

Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info.bergneustadt@lobbe.de

  • Anforderung zusätzlicher Gutscheine für Gelbe Säcke (Jedem Abfuhrkalender ist ein Gutschein für Gelbe Säcke beigefügt)
  • Probleme bei der Abfuhr
  • Leerung der Glascontainer
  • Zusätzliche Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof, An der Schlossfabrik in Hückeswagen