Reichshof

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) ist für die kommunale Abfallentsorgung in der Gemeinde Reichshof zuständig. Alle Informationen zur kommunalen Entsorgung in der Gemeinde Reichshof können Sie den folgenden Seiten und dem gedruckten Abfallkalender entnehmen.

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Anmeldung Sperrmüll, Elektroschrott & Grünabfall

Sperrmüll, Elektroschrott und Grünabfälle müssen getrennt voneinander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare:

Anmeldung Sperrmüll

Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw.

Maximale Menge

Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.

Nicht abgeholt werden:

Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.

Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräte / Altmetall möglich!

Anmeldung Elektroschrott/Altmetall

Achtung: Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare.

Was wird abgeholt?

Abgeholt werden Elektrogroßgeräte wie z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Mikrowellengeräte, Herde, Hifi-Geräte, Lautsprecher, Computer, Monitore, Fernseher, Staubsauger usw. sowie Metallschrott aus Haushalten, wie z. B.: Wannen, Heizkörper, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Stangen, Dachrinnen usw.

Anmeldung Grünabfall

Abgefahren wird nur gebündeltes Strauchwerk. Bitte verwenden Sie zum Bündeln ausschließlich verrottbare Schnur. Die Bündel dürfen eine Länge von 2 Metern und einzelne Äste einen Durchmesser von 5 cm nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass ein Bündel von einer Person angehoben werden muss. Die Abfuhrmenge ist je Termin auf 3m³ begrenzt.

Ihre Anmeldung stornieren

Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott werden nach schriftlicher Anmeldung beim BAV gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung). Die schriftliche Anmeldung erfolgt online oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Die schriftliche Anmeldung erfolgt online oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Nach Anmeldung werden die Abfuhrtermine vom Abfuhrunternehmen (Fa. REVEA GmbH) spätestens eine Wochen vor dem Abfuhrtermin per Postkarte bzw. per E-Mail mitgeteilt.

Da zahlreiche illegale Sammler das bereitgestellte Sperrgut plündern, werden die Abfuhrtermine nicht mehr im Kalender ausgewiesen.

Kommunale Wertstoffhöfe für Reichshof

Elektroaltgeräte und Metallschrott werden ohne Anmeldung in haushaltsüblicher Menge kostenlos am kommunalen Wertstoffhof Oberberg-Süd in Waldbröl und am Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar angenommen. Private Haushalte aus Reichshof können darüber hinaus auch Sperrmüll und Gartenabfälle bis jeweils 3 m³ je Anlieferung gegen ein pauschales Entgelt von 5 € abgeben. Welche Abfälle sonst noch angenommen werden, die Annahmebedingungen und Öffnungszeiten finden Sie rechts auf dieser Seite, unter der Überschrift Dokumente.

Haushaltsübliche Elektroaltgeräte

Zur Rohstoffgewinnung und zum Schutz der Umwelt müssen Elektroaltgeräte separat entsorgt werden. Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild zeigt dies an.Herausnehmbare Akkus/Batterien und Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Glüh-, Halogen- und Energiesparlampen) müssen entfernt und über den Handel, das Schadstoffmobil oder die Wertstoffhöfe entsorgt werden.

Abfuhr Elektrogroßgeräte

Z. B.: E-Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Leuchten z. B. Stehlampen, Ölradiatoren, TV, Monitore, Computer, Drucker, Unterhaltungselektronik, sonstige Gegenstände mit elektrischen Elementen, die nicht zerstörungsfrei entnehmbar sind wie z. B. fest eingebaute Beleuchtungen (z. B. Badezimmerschrank) oder Motoren (z. B. verstellbare Sessel oder Schreibtische).

Elektrokleingeräte

Bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über die Container für Elektrokleingeräte, das Schadstoffmobil oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgen.

Einzelne Metallteile

Z. B. Wannen, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Dachrinnen, Heizkörper mit jeweils max. 1,5 m Länge und 50 kg, werden im Rahmen der Großgeräteabfuhr abgeholt.

Strauchwerk

Bitte verwenden Sie zum Bündeln des Strauchwerks keinen Draht, sondern eine stabile, verrottbare Schnur. Die Bündel dürfen eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten bei einem maximalen Astdurchmesser 5 cm und müssen von einer Person zu heben sein. Die Menge je Abfuhr ist auf 3 m³ begrenzt. Eine schriftliche Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Abfuhr beim BAV vorliegen, entweder online unter www.bavweb.de oder mittels ausreichend frankierter Postkarte. Die Termine entnehmen Sie dem Abfuhrkalender.

Bitte beachten Sie, dass die Abfälle nicht früher als einen Tag vor dem Abfuhrtermin bereitgestellt werden dürfen.

Formulare, Gebühren, Satzungen

Abfallbehälter und -säcke

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit bis zu 4 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 80 l Restabfallbehälter erforderlich. Für einen Lebensmittelhandel mit bis zu 3 Vollzeitkräften ist ein Restabfallbehälter mit 240 l Volumen erforderlich.

Gewerbe Restmüll
4-wöchentliche Leerung
80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken Beschäftigte 12 18 36 54 165
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe Beschäftigte 8 12 24 36 110
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 2 3 6 9 28
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte 1 2 3 6 14
Schulen / Kindergärten Schüler / Kinder 40 60 120 180 550
Beherbergungsbetriebe Betten 16 24 48 72 220
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen Betten / Plätze 4 6 12 18 55

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem Doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall *
4-wöchentliche Leerung 4-wöchentliche Leerung 2-wöchentliche Leerung
Behälter
80 l   80 l
120 l   120 l
240 l 240 l 240 l
360 l    
1.100 l 1.100 l  
1.100 l (2-wöchentliche Leerung)    

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.

Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen der nachfolgend aufgeführten Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 80 l 120 l 240 l 360 l 1.100 l
wöchentliche Abfuhr         1.100 l

Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Über den Leerungsturnus von 4 Wochen sind das 20 Liter pro Person, so dass z.B. für 4 Personen mindestens eine 80l Restmülltonne vorgehalten werden muss. Hier einige weitere Bespiele:

Mindestgröße der Restmüllbehälter

bis 4 Personen

1 x 80 l
bis 6 Personen 1 x 120 l
bis 8 Personen 2 x 80 l
bis 10 Personen 1 x 80 l
1 x 120 l
bis 12 Personen 1 x 240 l

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 240 l 1.100 l

Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.

Das Regelvolumen beträgt bei Grundstücken, die von privaten Haushalten zu Wohnzwecken und Grundstücken, die gewerblich / industriell und gleichzeitig von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken (sog. gemischt genutzte Grundstücke) 60 Liter pro Person.

Bei Grundstücken, die nur gewerblich / industriell genutzt werden, entspricht das Regelvolumen dem doppelten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück dem doppelten des für die grauen Abfallbehälter bereitgestellten Regelabfallvolumens. Diese Regelung findet auch Anwendung für Grundstücke, die gewerblich / industriell und gleichzeitig zu Wohnzwecken genutzt werden.

Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen in Höhe von 20 Liter je vierwöchentlichem Abfuhrturnus pro Person oder Einwohnergleichwert genutzt werden. Die Nutzung der Papierabfallbehälter des Regelvolumens und des erweiterten Regelvolumens ist für den jeweils kompletten Behälter gebührenfrei.

Die jährlichen Gebühren für Papiertonnen über dem Regelvolumen entnehmen Sie der Gebührenübersicht.

Bioabfallbehälter

2-wöchentliche Abfuhr 80 l 120 l 240 l

Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.

Ansprechpartner

Verwaltungsangelegenheiten

Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

  • An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
  • Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
  • Entsorgung verbotswidrig abgelegter Abfälle
  • Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 9

Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Fax.: 02263/805 531
E-Mail: reichshof@bavmail.de

Postalisch:

Bergischer Abfallwirtschaftsverband                                                                                                                                Braunswerth 1 - 3                                                                                                                                                              51766 Engelskirchen

Abfallberatung

Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. Besichtigungen der Entsorgungsanlagen und Unterricht am außerschulischen Lernort :metabolon werden auf Anfrage angeboten.

Abfuhrtermine und Reklamationen

REVEA GmbH

Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 0000 321
Fax: 02206 / 6005 - 111
E-Mail: info@revea.de

AVEA GmbH & Co. KG

Schadstoffmobil

Telefon: 02266 / 9009-41

Abfuhr der Verpackungsabfälle

Lobbe Umweltservice GmbH & Co. KG

  • Gelbe Tonne und Gelbe Säcke

Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info.bergneustadt@lobbe.de

  • Gelbe Tonne: Auslieferung, Abholung, Reparatur und Reklamation
  • Probleme bei der Abfuhr
  • Leerung der Glascontainer
  • Zusätzlich Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof, An der Schlossfabrik 32 in Hückeswagen