Wermelskirchen 

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband übernimmt stellvertretend für die Stadt Wermelskirchen ab dem 01. Juli 2024 Verwaltungs- und Beratungsaufgaben für die kommunale Abfallentsorgung.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen und Änderungswünschen zu Abfallbehältern, An- und Abmeldungen von Rest-, Bio- und Papierabfalltonnen sowie Behälterreparaturen und Gebühren unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten direkt an den BAV. Wir helfen gerne weiter.

Bergischer Abfallwirtschaftsverband, Braunswerth 1-3, 51766 Engelskirchen

  • Gebührenfreie Servicenummer: 0800 805 809 1
    Montag – Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr 
  • Fax: 02263/805531
  • E-Mail: wermelskirchen@bavmail.de

Formulare und Informationen zur Abfallentsorgung

Stadt Wermelskirchen

Die bisherige Service-Hotline (02196/710-224) der Stadt Wermelskirchen sowie das zentrale E-Mail-Postfach Abfall (abfall@wermelskirchen.de) wurden ab 01.07.2024 eingestellt.

Bis zum Ende dieses Jahres erstellt die Stadt Wermelskirchen jedoch noch die Jahres- und Änderungsbescheide für die Abfallgebühren und ist bis dahin auch Empfänger der entsprechenden Zahlungen.

An der gewohnten Entsorgung ändert sich nichts.

Das bestehende Entsorgungssystem und die Abfuhr durch die REVEA GmbH bleiben unverändert. Bei den Abfuhren für Rest-, Bio- und Papierabfälle, den Gelben Säcken sowie den Anmeldungen und Abfuhren von Sperrmüll und Elektroaltgeräten bleibt alles unverändert. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie dem diesjährigen Abfuhrkalender.

Anmeldungen und Zahlungen für die Abfuhren von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Kühlgeräten erfolgen in diesem Jahr noch über das Onlineportal der Stadt Wermelskirchen oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung erhältlich. 

Verpackungsabfälle

Für Fragen zur Entsorgung der Verpackungsabfälle und für die Anforderung zusätzlicher Gelber Säcke ist unverändert das Abfuhrunternehmen, die Revea GmbH, der zuständige Ansprechpartner unter der gebührenfreien Rufnummer: 0800 / 4444229 und per E-Mail info@revea.de

Ausblick auf 2025:

Ab dem Jahr 2025 erstellt und versendet der BAV die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung und ist ab dann auch Empfänger der Gebührenzahlungen. Mit den Gebührenbescheiden für die Abfallentsorgung 2025 erhalten Sie vom BAV die erforderlichen Informationen zum geänderten Zahlungsverkehr.